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   OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16   

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https://dejure.org/2017,1131
OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16 (https://dejure.org/2017,1131)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2017 - 34 Wx 434/16 (https://dejure.org/2017,1131)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 34 Wx 434/16 (https://dejure.org/2017,1131)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB §§ 335, 883, 885, 1090 Abs. 1, § 1092 Abs. 2, GBO § 19
    Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts"

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 335, 883, 885
    Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Photovoltaikanlagenrecht)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung der Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 335, 883, 885, 1090 Abs. 1, § 1092 Abs. 2; GBO § 19
    Voraussetzungen zur Eintragung der Abtretung eines vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines Photovoltaikanlagenrechts

  • rewis.io

    Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtretung; Eintragung; Grundbuch; Vormerkung; Photovoltaikanlage; beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Rechtsnachfolger

  • rechtsportal.de

    BGB § 883 Abs. 1 ; BGB § 885 Abs. 2
    Voraussetzungen der Eintragung der Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16

    Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    Ein Selbstbenennungsrecht des Versprechensempfängers würde jedoch den Anspruchsinhalt nicht zutreffend bezeichnen (vgl. Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16, juris).

    Das gilt auch, sofern der Inhalt des Anspruchs darauf gerichtet ist, gemäß § 335 BGB die Dienstbarkeitsbestellung zugunsten eines Dritten zu fordern (Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16, juris).

    a) Berechtigte beider Ansprüche, auch des Anspruchs, selbst als Berechtigte der Dienstbarkeit eingetragen zu werden, ist jeweils die Beteiligte zu 1. Das folgt für den Anspruch zu (2) aus dem Umstand, dass Person und Zahl der begünstigten Dritten nicht bekannt sind (Senat vom 7.12.2016, 34 Wx 423/16, juris; Staudinger/Gursky BGB Bearb. Juli 2013 § 883 Rn. 71), somit nur die Beteiligte zu 1 als Versprechensempfängerin eingetragen werden kann.

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    b) Die Auslegung (§ 133 BGB) nach den allgemeinen Grundsätzen des Grundbuchrechts (z. B. BGH FGPrax 2015, 5; Senat vom 7.12.2016), also nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die eingetragene Vormerkung den Anspruch auf Eintragung des von der Bank benannten Dritten sichert, nicht aber den Anspruch der Bank auf die eigene Eintragung als Inhaberin des Rechts.

    Dasselbe gilt für die (einheitliche) Bewilligung (§ 19 GBO), die durch Bezugnahme zum Inhalt des Grundbuchs geworden ist (vgl. § 885 Abs. 2 BGB; BGH FGPrax 2015, 5).

  • OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12

    Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6.4.2016, 34 Wx 399/16 = RNotZ 2016, 388; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193) kann (1) der - nicht übertragbare - Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Rechtsnachfolger durch eine einzige Vormerkung gesichert werden.

    Erweist sich der der Beteiligten zu 1 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Herrler BGB 76. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk regelmäßig über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.

  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    Erweist sich der der Beteiligten zu 1 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Herrler BGB 76. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk regelmäßig über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.
  • OLG München, 06.04.2016 - 34 Wx 399/15

    Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6.4.2016, 34 Wx 399/16 = RNotZ 2016, 388; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193) kann (1) der - nicht übertragbare - Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Rechtsnachfolger durch eine einzige Vormerkung gesichert werden.
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 75/01

    Vormerkung zur Sicherung gleichförmiger Ansprüche

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    Im Übrigen geht die angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.10.2001 (ZfIR 2002, 209) ebenfalls davon aus, dass die in einem Vertragswerk zugunsten eines Beteiligten vereinbarte Bestellung mehrerer Erbbaurechte einerseits, mehrerer Dienstbarkeiten andererseits zwei Vormerkungen erfordert, obwohl dem ein einheitliches Vertragswerk zugrunde liegt.
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    Erweist sich der der Beteiligten zu 1 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Herrler BGB 76. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk regelmäßig über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02

    Vormerkung bei Ankaufs- und Vorkaufsrecht unter Miteigentümern

    Auszug aus OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16
    Ob die weitere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.11.2002 (BayObLGZ 2002, 350 = DNotZ 2003, 434) verallgemeinerungsfähig ist, kann auf sich beruhen (Westermeier Rpfleger 2003, 347).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 3 Wx 230/16

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Entscheidung des Grundbuchamts über die

    b)Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich ausgesprochen, die Abrede der Unabtretbarkeit in den Eintragungsvermerk selbst aufzunehmen, sei nicht erforderlich, da - nicht anders als in Fällen der Bedingung oder Befristung des gesicherten Anspruchs - mit einer Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung nach § 885 Abs. 2 BGB auch diese Abrede Inhalt der Eintragung werde (BGHZ 193, 152 ff; dem folgend: MK-Kohler, BGB, 7. Aufl. 2017, § 885 Rdnr. 25; Staudinger-Gursky, BGB, Neubearb. 2013, § 885 Rdnr. 74 a.E. und 75; Demharter a.a.O., Anh. § 13 Rdnr. 35; zum Zusammenhang von Übertragbarkeit und Bezugnahme bei der Eintragung von Dienstbarkeiten auch OLG München FGPrax 2017, 109).
  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 332/16

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde in grundbuchrechtlicher Rechtsstreitigkeit

    Das Forderungsrecht des Versprechensempfängers (§ 335 BGB), mithin der Bestellungsanspruch zu fremden Gunsten, kann durch Vormerkung gesichert werden (vgl. Senat vom 23.1.2017, 34 Wx 434/16, juris; vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15 = RNotZ 2016, 388 m. w. N.; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193).
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